Gesetze / Wehrdisziplinarordnung
WDO 2002§ 62 Dienstgradherabsetzung
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/62#abs-1 (1) Die Dienstgradherabsetzung um einen oder mehrere Dienstgrade ist bei Offizieren bis zum niedrigsten Offizierdienstgrad ihrer Laufbahn zulässig. Diese Beschränkung gilt auch bei Offizieren, gegen die Disziplinarmaßnahmen nach § 58 Abs. 2 und 3 verhängt werden dürfen. Bei Unteroffizieren, die Berufssoldaten sind, sowie bei Berufssoldaten im Ruhestand, die einen Unteroffizierdienstgrad führen, ist die Dienstgradherabsetzung bis zum Dienstgrad Feldwebel, bei Stabsunteroffizieren zum Dienstgrad Unteroffizier zulässig. Im Übrigen ist sie unbeschränkt zulässig.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/62#abs-2 (2) Durch die Dienstgradherabsetzung verliert der Soldat alle Rechte aus seinem bisherigen Dienstgrad. Er tritt in den Dienstgrad und, wenn dieser in zwei Besoldungsgruppen aufgeführt ist, in die Besoldungsgruppe zurück, die das Wehrdienstgericht bestimmt. Die Ansprüche auf Dienstbezüge und Dienstzeitversorgung richten sich nach dem Dienstgrad und der Besoldungsgruppe, in die er zurücktritt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/62#abs-3 (3) Der Soldat darf frühestens drei Jahre nach Rechtskraft des Urteils wieder befördert werden. § 60 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Aus besonderen Gründen kann das Gericht die Frist im Urteil auf zwei Jahre herabsetzen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/62#abs-4 (4) (weggefallen)
Wird zitiert von 88 Entscheidungen zu § 62 WDO 2002 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 03.07.2014 – 2 BvL 25/09, 2 BvL 3/11Mangels hinreichender Begründung unzulässige Richtervorlage - Zur Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Möglichkeit der Dienstgradherabsetzung gem §§ 58, 62 WDO (juris: WDO 2002) - Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes oder des Gleichheitssatzes (Art 20 Abs 3 GG; Art 3 Abs 1 GG) nicht hinreichend dargelegtZitiert von 13
- BVerwG, 24.04.2014 – 2 WD 39.12Dienstgradherabsetzung eines Soldaten wegen außerdienstlicher gefährlicher Körperverletzung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 5
- BVerwG, 12.01.2017 – 2 WD 12/16Besitz großer Menge an Betäubungsmitteln; DienstgradherabsetzungZitiert von 12
- BVerwG, 27.09.2012 – 2 WD 22/11Zugriff auf Gelder einer Kameradengemeinschaft; Ausgangspunkt der ZumessungserwägungenZitiert von 14
- BVerwG, 21.06.2011 – 2 WD 10.10Zitiert von 19
- BVerwG, 09.07.2009 – 2 WD 25.08
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 17.09.2024 – 2 WD 5/24Beihilfe zur räuberischen Erpressung; Milderungsgründe; VerfahrensdauerZitiert von 8
- BVerwG, 15.08.2024 – 2 WD 6/24Dienstgradherabsetzung wegen Verstoßes gegen die nachwirkende Verfassungstreuepflicht durch reichsbürgertypisches VerhaltenZitiert von 8
- BVerwG, 12.04.2024 – 2 WD 6/23Dienstgradherabsetzung unter Verkürzung der Wiederbeförderungsfrist wegen Diebstahls von Geld aus einer OffizierskasseZitiert von 6
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 62 WDO 2002 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.